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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gräfe Photodesign Inh. Frau Sylvia Gräfe, Bonhoefferstr. 1, 47178 Duisburg

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Gräfe Photodesign (im Folgenden kurz „Produzentin“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt) und gelten im Hinblick auf Verträge über die Leistungen der Fotografie und Videografie (nachfolgend kurz „Dienstleistungen“ genannt) ausschließlich.
1.2 Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Produzentin stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Produzentin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Es gelten immer die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen bzw. Erweiterungen treten mit der online Publikation von Gräfe Photodesign in Kraft. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden Geschäftsbedingungen durch die Nutzung der Dienstleistungen.

2. Leistungen
2.1 Die Produzentin bietet unterschiedliche Dienstleistungen an. Die Dienstleistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich – vorbehaltlich anderslautenden Vereinbarungen – aus dem zugesendeten Angebot. Die Leistungen im einzelne zu sehen auf der Webseite von Gräfe Photodesign.
2.2 Muss die Produzentin sich bei den Ausführungen der Dienstleistung auf Wunsch des Kunden der Leistung von Dritter bedienen, so ist das vom Kunden zu bezahlen.
2.3 Das Endprodukt der Dienstleistungen wird zwei bis vier Wochen nach erfolgter Erledigung des vereinbarten Termins und erfolgtem Zahlungseingang zugestellt (ausgenommen von Lieferfristen sind geduckte Materialien, wie z.B. Kalender)
2.4 Das Endprodukt bleibt, soweit nicht anders vereinbart, bis zur Bezahlung der Gesamtvergütung Eigentum der Produzentin.

3. Rechten und Pflichten
3.1 Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. 50% der vereinbarten Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig und zahlbar.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Produzentin erbrachten Dienstleistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
3.3 Wenn der Kunde der Produzentin Gegenstände übergibt oder bestimmte Orte angibt, die beim Ausführen der Dienstleistungen fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem entgegensteht.
3.4 Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber der Produzentin geltend machen, wird die Produzentin den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ihm, den Kunden, dieses in Rechnung stellen.
3.5 Mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung erhält der Kunde die nicht ausschließlich, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an dem von der Produzentin zu liefernden Inhalten für die vertragliche Nutzung. Eine Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt in jedem Fall ausschließlich an dem Endprodukt selbst. Jede Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Produzentin vorgegebenen Urhebervermerks. Eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte ist darin nicht enthalten.
3.6 Videos mit begrenzten Nutzungsrechte dürfen nur nach vertraglich vereinbarter Nutzung veröffentlicht werden und dürfen nicht verkauft werden.
3.7 Die Produzentin behält sich das Recht vor, für den Kunden erstellte Videos und Bilder für ihre Eigenwerbung (z.B. Portfolios, eigene Webseite, SocialMedia, Presseartikel u.a.), zu nutzen. Sollten dadurch Geldgewinne erzielt werden, stehen diese allein der Produzentin zu, soweit nicht anders vereinbart.

4. Vertragsschluss
4.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von der Produzentin zu erhalten.
4.2 Fernmündlich kommen Verträge zwischen Produzentin und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass die Produzentin das Telefonat mit diesem und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecke aufzeichnet.
4.3 Bei schriftlichem Vertragsabschluss gilt: Die Produzentin bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch die Produzentin dar. Die dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei der Produzentin eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt innerhalb von drei Tagen durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

5. Preise
5.1 Für die Dienstleistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Leistungsbeschreibung geltende Vergütung. Soweit keine Vergütung angegeben ist, gilt die jeweilige individuell vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Entstehen auf Wunsch des Kunden zusätzliche Kosten, erhöhen sich die Preise dementsprechend.


6. Haftung und Schadensersatz
6.1 Die Produzentin haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffer 6.2 bis 6.3.
6.2 Die Produzentin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der Produzentin oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von der Produzentin gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaften oder arglistig verschwiegener Mängel.
6.3 Die Produzentin haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.


7. Allgemeine Bestimmung
7.1 Erfüllungsort ist Duisburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist gleichfalls Duisburg.
7.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestinnung am nächsten kommt.